| Begriff:
Insolvenz
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Der Begriff "Insolvenz" meint die
Zahlungsunfähigkeit einer Vertragspartei (= Schuldner). Der Begriff ersetzt
seit dem 1.1.1999 die Begriffe Konkurs und Gesamtvollstreckung. Geht z.B. ein
Betrieb pleite, wird über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet. Der Antrag auf
Durchführung eines Insolvenzverfahrens kann allerdings abgelehnt werden, wenn
nicht genügend "Masse" vorhanden ist. Das ist dann der Fall, wenn
nicht einmal die Kosten des Verwalters sowie der Abwicklung des Unternehmens
durch den Verkaufserlös gedeckt werden können. In ungefähr dreiviertel aller
Pleiten ist dies der Fall.
Die Arbeitnehmer haben dann nur einen Anspruch auf das Insolvenzgeld, das vom
Arbeitsamt gezahlt wird.
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