Einführung in das deutsche Recht - Rechtsquellen

Alle Rechtsquellen müssen sich am Grundgesetz, der deutschen Verfassung, messen lassen.

Die Struktur des deutschen Gerichtswesens – Rechtszüge, Zuständigkeiten und personelle Besetzung – regelt das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) für alle Rechtsbereiche.

Im Bereich des Zivilrechts sind die wichtigsten Rechtsquellen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) von 1900 und die Zivilprozessordnung. Bereiche wie das Mietrecht oder das Erbrecht finden sich vollständig im BGB; in anderen Fällen existieren ergänzende Gesetze. So enthält das BGB Kernregelungen zum Arbeitsvertrag; ergänzende arbeitsrechtliche Gesetze sind etwa das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz. Das Handelsrecht findet sich im Handelsgesetzbuch, aktienrechtliche Regelungen enthält das Aktiengesetz.

Das bundeseinheitliche Verwaltungsrecht wird durch Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bestimmt. Die VwGO regelt verschiedene Klagearten, mit deren Hilfe der Bürger z.B. gegen das Handeln oder die Untätigkeit der staatlichen Verwaltung vorgehen kann. Wichtige Landesgesetze im öffentlich-rechtlichen Bereich sind etwa die Landes-Beamtengesetze oder die Polizeiaufgaben- und Ordnungsgesetze.

Das Strafrecht wird von Strafgesetzbuch (StGB) und Strafprozessordnung (StPO) geprägt. Landesrechtliche Regelungen existieren in diesem Bereich nicht. Allerdings sind verwaltungsintern unterschiedliche Auffassungen der Bundesländer möglich – so etwa bei der Frage, welche Menge des Rauschgiftes Cannabis als „geringfügig“ gilt, so dass der Besitz nicht strafrechtlich verfolgt wird.

Ordnungswidrigkeiten – etwa im Bereich von Straßenverkehrsdelikten – werden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geahndet, das bundesweit gilt und als Sanktion Bußgelder vorsieht.

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