Geschwindigkeitsbegrenzer
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laufende Nr. | Verstoß | Regelsatz/DM Punkte | ||
VVwV | BKatV | |||
134a | - | Als Halter den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschrieben Fällen nicht prüfen Lassen, wenn seit fällig gewordener Prüfung nicht mehr als ein Monat vergangen ist | 50 | |
134b | - | Bescheinigung über die Prüfung des Geschwindigkeitsbegrenzers nicht mitgeführt oder nicht ausgehändigt | 20 | |
- | 64a | Kraftfahrzug in Betrieb genommen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war oder den Geschwindigkeitsbegrenzer auf unzulässige Geschwindigkeit eingestellt oder nicht benutzt, auch wenn es sich um ein ausländisches KfZ handelt | 100 / 3 | |
- | 64b | Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges angeordnet oder zugelassen, das nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war oder den Geschwindigkeitsbegrenzer auf unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war oder nicht benutzt wurde | 150 / 3 | |
- | 64c | Als Halter den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschrieben Fällen nicht prüfen lassen, wenn seit fällig gewordener Prüfung mehr als ein Monat vergangen ist | 80 / 2 |
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