Neue Regeln beim Gebrauchwagenkauf

 

Wichtig: Findet der Verkauf eines Gebrauchten Kfz von Privat zu Privat (gemeint ist von Verbraucher zu Verbraucher) statt, hat sich nichts geändert. Die Haftung für Sachmängel kann grundsätzlich im Vertrag ausgeschlossen werden (Klausel: "verkauft ohne Gewährleistung").

Anders verhält es sich, wenn das gebrauchte Kfz von einem gewerblichen Verkäufer an einen Privatkunden verkauft wird. Dann gilt ebenfalls die gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren ab Übergabe des Kfz. Diese Frist darf allerdings durch Vertrag auf ein Jahr verkürzt werden. Eine weitere Verkürzung der Frist oder ein gänzlicher Ausschluss der Sachmängelhaftung ist jedoch unzulässig.

Gewerblicher Händler sind auch jene Selbständige und Freiberufler, die das zu verkaufende Kfz jeweils auf ihren Betrieb zugelassen hatten.

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