Ausnahmen vom Mindestalter

 

In begründeten Einzelfällen können von dem in der Fahrerlaubnis-Verordnung vorausgesetzten Mindestalter zur Erteilung einer Fahrerlaubnis Ausnahmen gemacht werden. Dafür kann der Minderjährige selbst einen formlosen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen, welche Nachweise müssen dabei eingereicht werden?

a) vorzeitige Erteilung allgemein

Hinweis:
Ob ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Erteilung der Fahrerlaubnis auch besteht, wenn Gründe vorliegen, die nicht in der Person des Antragstellers liegen (z.B. schwere Behinderung eines Familienangehörigen), ist eine Frage des Einzelfalles. In aller Regel werden die Voraussetzungen nicht vorliegen, da das Interesse des Familienangehörigen nicht genauso schwer wiegt, wie das oben beschriebene "existenzielle" Interesse des Antragsstellers selbst.

Voraussetzung für eine vorzeitige Erteilung ist, dass die zurückgelegte Strecke nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem Fahrzeug einer anderen Fahrerlaubnisklasse, dessen Mindestalter schon erreicht ist, zurückgelegt werden kann. Aber auch wenn die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwar möglich ist, aber sehr zeitaufwendig, kann eine vorzeitige Erteilung in Betracht kommen.

Der Antragsteller muss bei einer vorzeitigen Erteilung einer Fahrerlaubnis nachweisen, dass er schon über den Entwicklungsgrad und die Reife verfügt, die für ein sicheres Führen von Kraftfahrzeugen der beantragten Klasse notwendig ist. Für die Entscheidung kann daher eine medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer Gutachterstelle für Fahreignung notwendig sein. Aber auch in anderen begründeten Fällen kann dieses Gutachten angeordnet werden.

Bei einer vorzeitigen Erteilung einer Fahrerlaubnis können zusätzlich noch Auflagen festgesetzt werden, z.B. dass die Fahrerlaubnis auf bestimmte Fahrzeugarten begrenzt oder nur für bestimmte Strecken erteilt wird.

b) vorzeitige Erteilung bei Berufskraftfahrerausbildung

Eine weitere Ausnahme vom Mindestalter bilden die Fälle, in denen im Rahmen einer Berufsausbildung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in" eine Fahrerlaubnis vorzeitig erteilt werden können. Die Klassen B, C1 oder C1E können frühestens ab einem Alter von 17 Jahren, die Klassen C und CE frühestens mit 18 Jahren erworben werden. Auch hier ist die erforderliche körperliche und geistige Eignung vor Erteilung der ersten Fahrerlaubnis gegebenenfalls durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachten nachzuweisen.

Bei einer vorzeitigen Erteilung einer Fahrerlaubnis im Rahmen der Berufskraftfahrer-Ausbildung wird die Fahrerlaubnis auf Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses beschränkt.

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