Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung

 

Ist Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden, kriegen Sie diese nicht automatisch wieder. Ganz anders beim Fahrverbot: Ihnen wird der Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots wieder ausgehändigt. Die Fahrerlaubnis hatte ja Bestand. Sie durften nur nicht Auto fahren.

Dagegen müssen Sie nach einem Entzug der Fahrerlaubnis diese neu beantragen.

Sind seit dem Entzug der Fahrerlaubnis weniger als zwei Jahre vergangen, so müssen Sie in der Regel keine neue Prüfung machen.

Sind mehr als zwei Jahre vergangen, müssen Sie eine neue Prüfung ablegen. Beachten Sie also die Fristen!

Besonderheiten gelten bei der Fahrerlaubnis auf Probe, siehe hierzu das entsprechende Thema unter "Fahrerlaubnis". 

Bei Alkoholfahrten kommt hinzu, dass Sie sich womöglich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) "Idiotentest" unterziehen müssen, siehe hierzu das entsprechende Thema unter "Fahrerlaubnis":

Promille

Auflage
weniger als 1,6 keine MPU, wenn keine besonderen Umstände vorliegen
ab 1,6 MPU wahrscheinlich, wenn besondere Umstände hinzukommen,
etwa: Betrunken in den Mittagstunden oder unauffälliges Verhalten bei starker Alkoholisierung
ab 2,0 oder
Wiederholungstäter
MPU wird regelmäßig angeordnet

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