Fahrerlaubnisklassen

 

k
Klasse Bedeutung Mindestalter, Befristungen 
und Untersuchungen
A1 Krafträder der Klasse A,
Hubraum nicht mehr als 125 ccm,
Leistung nicht mehr all 11 kW,
(Leichtkrafträder)
18

16: mit Höchstgeschwindigkeit 80 km/h 
A Krafträder
Hubraum mehr als 50 ccm oder Höchstgeschwindigkeit größer als 50 km/h,
25

18: zweijährige Beschränkung auf 26 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg
M Kleinkraftkrafträder
Hubraum nicht mehr als 50 ccm
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 55 km/h

Fahrräder mit Hilfsmotor

Lastendreiräder mit Erstzulassung bis 2001

in A, A1 und B enthalten

16
B Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder-, nicht mehr als 3.500 kg, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz, oder bis zur Höhe des Leergewichts des Zugfahrzeugs, insgesamt aber nicht höher als 3.500 kg 18

17: im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer

C1 Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder-, von 3.500 -7.500 kg, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz, auch mit leichtem Anhänger bis 750 kg

Vorbesitz Klasse B

18

17: im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer

ärztliche Eingangsuntersuchung

Befristet bis 50 J., danach alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung

C Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder-, ab 3.500 kg, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz, auch mit leichtem Anhänger bis 750 kg

Vorbesitz Klasse B

Schließt C 1 mit ein

18

17: im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Gewerblich über 7,5 t unter 21 nur als Berufskraftfahrer

ärztliche Eingangsuntersuchung

Befristet bis 50 J., danach alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung

D1 Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder-, zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit leichtem Anhänger bis 750 kg

Vorbesitz Klasse B

 

18

bei Ersterwerb besonderes arbeitmedizinische Zeugnis oder MPU

befristet auf 5 Jahre

zur Verlängerung ärztliche Bescheinigung

ab 50 J. besonderes arbeitmedizinisches Zeugnis oder MPU

D Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder-, zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit leichtem Anhänger bis 750 kg

Vorbesitz Klasse B

Schließt D1 mit ein

21

bei Ersterwerb besonderes arbeitmedizinische Zeugnis oder MPU

befristet auf 5 Jahre

zur Verlängerung ärztliche Bescheinigung

ab 50 J. besonderes arbeitmedizinisches Zeugnis oder MPU

BE Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger, die als Kombination nicht unter B fallen

Vorbesitz Klasse B

18
C1E Zugfahrzeug Klasse C1 und Anhänger über 7.500 kg, insgesamt nicht über 12.000 kg, Gesamtgewicht des Anhängers darf Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen 

Vorbesitz Klasse C 1

18

17: im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Gewerblich über 7,5 t unter 21 nur als Berufskraftfahrer

ärztliche Eingangsuntersuchung

Befristet bis 50 J., danach alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung

CE Zugfahrzeug Klasse C und Anhänger mit mehr als 750 kg

Vorbesitz Klasse C

18

17: im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Gewerblich über 7,5 t unter 21 nur als Berufskraftfahrer

ärztliche Eingangsuntersuchung

Befristet bis 50 J., danach alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung

D1E Zugfahrzeug Klasse D1 und Anhänger über 750 kg, insgesamt nicht über 12.000 kg, Gesamtgewicht des Anhängers darf Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen

Vorbesitz Klasse D1

21

bei Ersterwerb besonderes arbeitmedizinische Zeugnis oder MPU

befristet auf 5 Jahre

zur Verlängerung ärztliche Bescheinigung

ab 50 J. besonderes arbeitmedizinisches Zeugnis oder MPU

DE Zugfahrzeug Klasse D und Anhänger von mehr als 750 kg

Vorbesitz Klasse D

21

bei Ersterwerb besonderes arbeitmedizinische Zeugnis oder MPU

befristet auf 5 Jahre

zur Verlängerung ärztliche Bescheinigung

ab 50 J. besonderes arbeitmedizinisches Zeugnis oder MPU

L Zugmaschinen der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h oder Kombination mit Anhänger bis 25 km/h

in Klasse B enthalten

16
T Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h der Land- und Forstwirtschaft, jeweils auch mit Anhängern 16

Achtung: Besondere Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
bei Taxis, Krankenwagen u.s.w.!

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