Wie funktioniert Time-Sharing?

 

1. Was ist Time-Sharing?

Beim Time-Sharing geht es um den Kauf eines Nutzungsrechts. Dabei erkauft sich der Käufer das Recht zur Nutzung eines bestimmten voll ausgestatteten Appartements in einem Hotel oder einer Ferienanlage für eine festgelegt Zeit im Jahr. Das Nutzungsrecht ist in der Regel langfristig für 20 und mehr Jahre angelegt. Der Kaufpreis ist in erster Linie abhängig von der Saison, für die das Recht zur Nutzung besteht. Darüber hinaus ist natürlich auch der Nutzungszeitraum für den Preis entscheidend. Der Preis derartiger Nutzungsrechte schwankt zwischen 5.000 und 23.000 EURO pro Urlaubswoche. Es geht aber auch noch teuerer.

2. Eine Variante des Time-Sharings: Der Tausch von Unterkünften

Eine Variante des Time-Sharings besteht darin, dem Käufer nicht nur das Nutzungsrecht an einem einzelnen Appartement zu verkaufen, sondern ihm darüber hinaus die Möglichkeit zu verschaffen, mit Besitzern, die an anderer Stelle ein solches Nutzungsrecht haben, das Appartement zu tauschen. Soll ein solcher Vertrag geschlossen werden, sind jedoch folgende Punkte zu bedenken:

a) Für den Wohnungstausch werden von dem Time-Sharing-Unternehmen Tauschgebühren in beträchtlicher Höhe verlangt (bis zu 125 EURO pro Woche).

b) Je nach dem, was für eine Nachfrage hinsichtlich der verschiedenen Feriengebiete besteht, kann es vorkommen, dass ein Tausch zu dem gewünschten Ziel überhaupt nicht möglich ist. Dann nutzt auch das Tauschrecht nichts.

c) Werden Appartments unterschiedlicher Ausstattungskategorien und verschiedener Lagen getauscht, sind regelmäßig Ausgleichszahlungen zu leisten. Dasselbe gilt für den Tausch von Nutzungsrechten, die für unterschiedliche Saisonzeiten bestehen.

3. Finanzielle Aspekte des Time-Sharings 

Regelmäßig bietet das Time-Sharing gegenüber dem normalen Urlaub keine finanziellen Vorteile. Folgende Punkte sind insoweit zu bedenken:

a) Die Preise für derartige Nutzungsrechte liegen regelmäßig zwischen 5.000 bis 23.000 EURO pro Woche. Nimmt man hiervon nur den Mittelwert und bezieht diesen auf ein Nutzungsrecht über 20 Jahre, so ergibt dies einen Preis pro Woche von gut 550 EURO. Das ist schon recht üppig. Bezieht man dann in die Überlegung mit ein, dass man das Geld auch "arbeiten" lassen könnte, dürfte die Rechnung eindeutig zuungunsten des Time-Sharings ausfallen.

b) Zu beachten ist auch, dass im Kaufpreis für das Nutzungsrecht die Nebenkosten - insbesondere für die Instandhaltung, Renovierung und Verwaltung des Appartements - noch nicht enthalten sind. Auch alle anderen Kosten wie Verpflegung und Reisekosten sind vom Nutzungsrecht nicht abgedeckt.

c) Diese Eigenheiten bringen einen weiteren Nachteil mit sich: Der Wiederverkauf von Time-Sharing-Rechten ist in der Regel schwierig und oftmals nur unter erheblichen Verlusten möglich. 

Fazit: Rechnen Sie genau nach, ob sich ein solches Nutzungsrecht finanziell rechnet. Dies dürfte Ihnen kaum am Strand gelingen, wenn Sie überraschend von einem Verkäufer angesprochen werden. 

4. Was ist noch zu bedenken?

Zunächst ist festzustellen, dass der Erwerber des Nutzungsrechts normalerweise nicht Eigentümer des Appartments wird. Da das Vertragsobjekt zumeist nicht vor der Haustür liegen wird, wird es - soweit überhaupt Mitbestimmungsrechte bestehen - schwierig sein, diese effektiv auszuüben. Darüber hinaus ist der Käufer nicht gegen einen Konkurs des Time-Sharing-Anbieters abgesichert. Eine durchaus gefährliche Konstellation. Letztlich muss bedacht werden, dass der Verkauf von Immobilien in vielen Ländern nicht an so hohe Voraussetzungen geknüpft ist, wie in Deutschland. Hier lauern zusätzliche Risiken für den Käufer des Nutzungsrechts. 

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