In welcher Höhe kann Schadensersatz verlangt werden?

 

1. Zu ersetzende Schäden

Zu ersetzen sind alle Schäden, die dem Reisenden durch die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Reisevertrages entstanden sind (z.B. die Mehrkosten einer außerplanmäßigen Rückreise bei berechtigter Kündigung des Reisevertrages nach Reiseantritt). Vom Schadensersatz erfasst werden auch sog. Mangelfolgeschäden (z.B. Arztkosten, die durch eine schwere Lebensmittelvergiftung aufgrund verdorbener Hotelverpflegung verursacht wurden). 

Wurde die Reise aus Gründen, die der Reiseveranstalter zu vertreten hat, gar vereitelt (konnte also nicht angetreten werden) oder erheblich beeinträchtigt (z.B. keine Abhilfe bei erheblichen Mängeln der Unterkunft), kann der Reisende auch eine Entschädigung wegen der nutzlos aufgewendeten Urlaubszeit verlangen.

2. Höhe des Schadensersatzes

Die Höhe des jeweiligen Schadensersatzes hängt vom Umfang des Schadens im jeweiligen Einzelfall ab. Um Schadenersatzansprüche zu beziffern und gegen den Reiseveranstalter durchzusetzen, wird zumeist die Hilfe eines Rechtsanwaltes erforderlich sein.

3. Haftungsbeschränkungen der Reiseveranstalter

Die Reiseveranstalter dürfen ihre Haftung durch Vereinbarung mit dem Reisenden auf den dreifachen Reisepreis beschränken. Das Gesetz lässt Haftungsbeschränkungen allerdings nicht unbegrenzt zu. Da die damit im Zusammenhang stehenden Fragen durchaus "knifflig" sein können, ist es ratsam, zur Klärung einen fachkundigen Anwalt zu Rate zu ziehen.

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