Die
Reisevorbereitung
|
Unter dieser Rubrik wollen wir Ihnen einige praktische Tipps zur Vorbereitung der Reise geben.
1. Ausweis und Visa
Bei Reisen innerhalb der EU: Ist der Personalausweis ("Bundespersonalausweis") noch gültig ?
Bei Reisen in Länder außerhalb der EU: Ist der Reisepass noch gültig ?
Wichtig: |
Die Gültigkeit dieser Ausweise sollte am besten noch mindestens 6 Wochen über den Urlaubsaufenthalt hinausreichen. Wenn dies nicht der Fall ist: Antrag auf einen neuen Personalausweis bzw. Reisepass stellen, und zwar 6 bis 8 Wochen vor Antritt der Reise. Andernfalls kann es passieren, dass Sie Ihre Papiere nicht mehr rechtzeitig vor der Reise erhalten. |
2. Impf-Pass und Führerschein
Bei Fernreisen in exotische Länder benötigen Sie einen gelben internationalen Impfausweis. Sie erhalten ihn beim Gesundheitsamt in Ihrer Stadt bzw. in Ihrem Kreis. Hier werden alle vorbeugenden Impfungen eingetragen.
3. Bleiben Familienmitglieder zurück?
Falls Familienmitglieder zurückbleiben sollten, so ist besonders bei Kindern und pflegebedürftigen Personen rechtzeitig nach einer Aufsichtsperson bzw. Pflegekraft Ausschau halten. Vielleicht können Sie Freunde, Bekannte oder Verwandte für die Zeit Ihrer Abwesenheit bitten, sich um Ihre Angehörigen zu kümmern. Diese könnten z.B. für die Urlaubszeit in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus wohnen.
4. Wo bleiben ihre Haustiere während der Reise ?
Wenn Familienmitglieder zuhause bleiben oder aber andere Personen in Ihrer Wohnung nach dem Rechten schauen, können Sie Ihre Haustiere in der Wohnung belassen, wenn diese ausreichend versorgt werden können. Andernfalls sollten Sie Ihr Tier im Tierheim abgeben. Das kostet zwar ein paar Mark. Ihr Hund oder ihre Katze wird es Ihnen aber danken.
Hinweis: |
Schließen Sie unbedingt eine Tierhalterversicherung ab. So sind Sie vor finanziellen Verlusten bewahrt, die Ihnen dadurch entstehen können, dass Ihr Haustier während Ihrer Abwesenheit Schäden verursacht. |
5. Wer kümmert sich in Ihrer Abwesenheit um die Wohnung ?
Egal, ob Sie eine Wohnung oder ein Haus bewohnen: Sie sollten Ihr Zuhause nicht verlassen, ohne vorher jemanden mit der Betreuung beauftragt zu haben, ab und zu einmal nach dem Rechten zu schauen. Hierzu gehören: Läden öffnen, Licht ein- und ausschalten, um den Eindruck zu erwecken, dass jemand zu Hause ist. Ab und zu lüften, Pflanzen gießen, Briefkasten leeren, Rasen mähen, Bürgersteig/Straße reinigen, sofern erforderlich.
nach oben | Vorhergehende Seite | Reiserecht Startseite
© alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de
Weitere Infos: Arbeitsrecht Erbrecht Mietrecht Kaufrecht Nebenkosten Familienrecht Verkehrsrecht