Kann der Vertrag vor Reiseantritt gekündigt?

 

1. Vor Reiseantritt ist die Kündigung des Reisevertrages ein eher seltener Fall, da der Reisende ja (im Gegensatz zum Rücktritt vom Vertrag) einen Grund für die Kündigung benötigt. Kündigungsgründe tauchen in der Regel aber erst nach Reiseantritt auf. Ausführlich gehen wir deshalb erst im Abschnitt "Auf der Reise" auf die Kündigung des Reisevertrages ein. 

2. Vor dem Reiseantritt kommt eine Kündigung insbesondere dann in Betracht, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, der vom Reiseveranstalter nicht mehr behoben werden kann. Hat der Reisende beispielsweise bei der Buchung (nachweisbar!) darauf hingewiesen, dass er an bestimmte Hin- und Rückreisezeiten gebunden ist, und kann der Reiseveranstalter dies (z.B. den Abflugtermin) nicht einhalten, so kann der Reisevertrag gekündigt werden. Der Reisende hat dann gegen den Reiseveranstalter einen Schadensersatzanspruch (siehe dazu im Abschnitt "Nach der Reise"). 

3. Dies gilt z.B. auch dann, wenn vom Reiseveranstalter der Transport mit einer bestimmten Fluggesellschaft zugesichert wurde und sich am Flughafen herausstellt, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird.

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