Kann der Reisepreis nachträglich erhöht werden?

 

1. Zulässigkeit der nachträglichen Reisepreiserhöhung

Grundsätzlich darf der Reiseveranstalter den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis nachträglich nicht erhöhen. Das Reiserecht wäre aber nicht Teil der Juristerei, wenn es nicht auch Ausnahmen gäbe. Dementsprechend ist eine nachträgliche Erhöhung des Reisepreises möglich, wenn die im folgenden genannten Voraussetzungen vorliegen:

a) Grundsätzlich ist eine Erhöhung des Reisepreise nur dann zulässig, wenn zwischen dem Antritt der Reise und dem Abschluss des Reisevertrages mindestens vier Monate liegen.

b) Die Reisepreiserhöhung darf maximal bis 20 Tage vor Reiseantritt erfolgen.

c) Der Reiseveranstalter muss sich die Erhöhung des Reisepreises im Vertrag vorbehalten haben. Dies geschieht zumeist durch eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

c) Auch dann ist die Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, wenn die Beförderungskosten (z.B. Flugbenzin) oder die Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Flughafengebühren) gestiegen sind oder eine Änderung von Wechselkursen ausgeglichen werden soll.

Hinweis:
Die Möglichkeit zur nachträglichen Erhöhung des Reisepreises ist zumeist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Reiseveranstalter geregelt. Voraussetzung für eine Erhöhung ist allerdings, dass diese AGB wirksam vereinbart und auch von ihrem Inhalt her zulässig sind. Zur Überprüfung wird fachkundige Hilfe unabdingbar sein.

e) Der neue Preis muss dem Reisenden genau vorgerechnet werden. 

2. Rechte des Reisenden:

Erhöht sich der Reisepreis nach Zustandekommen des Reisevertrages um mehr als 5 Prozent, haben Sie wahlweise folgende Rechte:

a) Sie sind berechtigt, ohne Entschädigungsansprüche des Reiseveranstalters und bei voller Rückzahlung Ihrer bisher geleisteten Zahlungen, vom Vertrag zurückzutreten.

Oder

b) Sie können vom Reiseveranstalter ersatzweise eine mindestens gleichwertige Reise aus seinem Angebot zum bisherigen Preis zu verlangen.

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