Weitere
Reiseversicherungen
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Neben den bereits dargestellten Reiseversicherungen gibt es noch eine Reihe weiterer versicherbarer Risiken. Wie bereits einleitend bemerkt, sind diese mehr oder weniger sinnvoll. In die Betrachtung ist immer mit einzubeziehen, gegen welche Risiken Sie bereits versichert sind.
1. Rundum-Sorglos-Pakete
Die
Versicherungen bieten u.a. sog. Rundum-Sorglos-Pakete
an, die ihrem Namen entsprechend alle Risiken rund um die Reise absichern
sollen. Hier
ist anzumerken, dass das Kleingedruckte den Rundum-Charakter erheblich
einschränkt. Abgesehen davon sind diese Versicherungen im
Preis-Leistungsverhältnis zu teuer und der Reisende kommt dadurch oftmals in
den Besitz überflüssiger Versicherungen, da er gegen die umfassten Risiken -
soweit eine entsprechende Versicherung bereits besteht - bereits an anderer
Stelle (Unfall-
und Haftpflichtversicherung) versichert ist.
2.
Reisehaftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung sollte auch
für Reisen den Haftpflichtschutz gewährleisten. In diesem Fall ist jede
Reisehaftpflichtversicherung überflüssig, da die Versicherung im Grunde die
gleichen Leistungen erbringt wie eine private Haftpflichtversicherung.
3.
Reisemietwagen-Haftpflichtversicherung
Wenn Sie im Ausland ein Auto mieten, so besteht
entsprechend den örtlichen Gegebenheiten eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Dies
kann für wenig entwickelte Länder praktisch gar keinen, in vielen anderen Ländern
(u.a. Amerika) einen geringeren Haftpflichtschutz als in Deutschland bedeuten.
Um das beschriebene Risiko auszuschließen, kann
der Abschluss einer Reisemietwagen-Haftpflichtversicherung abhängig vom
Reiseland vor Ort oder schon in Deutschland anzuraten sein.
4. Reiseunfallversicherung?
Eine private Unfallversicherung sollte auch für
Unfälle auf Reisen eintreten. In diesem Fall ist jede Reiseunfallversicherung
überflüssig. Damit ist eine solche Versicherung nur dann sinnvoll, wenn man
nicht ohnehin schon privat unfallversichert ist.
5. Autoreise-Schutzbrief?
Ein Autoreise-Schutzbrief stellt nicht anderes dar als einen Schutzbrief, der speziell für eine Reise abgeschlossen wird. Daher ist er für denjenigen, der bereits einen Schutzbrief abgeschlossen hat, überflüssig. Auch zahlt eine Versicherung trotz Autoreise-Schutzbrief nicht, wenn bereits ein normaler Schutzbrief besteht.
6. Reiseabbruchversicherung
Die Reiseabbruchversicherung haftet, wenn eine Reise wegen schwerer Krankheit oder Unfall abgebrochen werden muss. Sie erstattet dann den Restwert oder den gesamten Reisepreis.
In der Regel ist sie überflüssig, da dieses Risiko zumeist bereits in einer Reiserücktrittskostenversicherung als Zusatz versichert ist.
Achtung: |
Versicherungsschutz besteht aber nicht bei Unruhen, Krieg oder Katastrophen im Reiseland, wenn also "höhere Gewalt" die Ursache für den Reiseabbruch ist. |
7. Zusätzliche Autohaftpflicht
Kommt es zum Kfz- Unfall, kann es insbesondere bei Personenschäden schnell zu hohen Schadenssummen kommen, für die der Verursacher haftet. Insoweit ist eine hohe Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von entscheidender Bedeutung. In Deutschland gelten Deckungssummen von fünf (Personenschäden) und einer Million Mark (Sachschäden). Im Ausland liegen die Deckungssummen dagegen in vielen Fällen wesentlich niedriger. Der Kfz-Führer läuft in dieser Situation Gefahr, sich selbst zu ruinieren, wenn er den nicht abgedeckten Schaden selbst bezahlen muss. Hier lohnt sich eine entsprechende Zusatzversicherung auf jeden Fall.
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