Die Auslandskrankenversicherung
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Nicht immer reicht die "Reiseapotheke" aus, um Krankheiten am ausländischen Urlaubsort zu heilen bzw. in einem Maße zu lindern, dass die Rückreise in die Heimat aus eigener Kraft möglich ist. Die Behandlungskosten, insbesondere aber die Kosten für einen Rücktransport können schnell eine Höhe erreichen, die ein Vielfaches des eingeplanten Urlaubsetats darstellen. Dieses Risiko kann durch eine Auslandskrankenversicherung abgedeckt werden.
1. Wer benötigt eine Auslandskrankenversicherung?
a) Privat Versicherte bedürfen normalerweise keine zusätzliche Absicherung gegen die genannten Risiken. Die private Auslandsreise-Krankenversicherung erstattet alle Kosten für eine medizinische Behandlung und bezahlt in aller Regel den medizinisch begründeten Rücktransport. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten des Rücktransports ist aber, dass notwendige Therapien am Urlaubsort nicht möglich sind.
Wichtig: |
Der Patient muss im Krankenhaus bleiben, bis er abgeholt wird. Andernfalls verweigern die Versicherer die Kostenübernahme hinsichtlich des Rücktransportes |
b) Bei gesetzlich Krankenversicherten gilt folgendes: Geht die Reise in Staaten, die mit Deutschland durch ein Sozialversicherungsabkommen verbunden sind, ist eine zusätzliche Absicherung von Behandlungskosten eigentlich nicht erforderlich. Ausreichend sollte die Vorlage des Auslandskrankenscheins (Bezeichnung: E 111) der heimischen Krankenkasse sein.
Achtung: |
Wie gesagt: Der
Auslandskrankenschein "sollte" normalerweise ausreichen. Die
Realität ist oft anders. Manche
Ärzte und Krankenhäuser erkennen die Berechtigungsscheine deutscher
Kassen nicht an und fordern Bargeld. Die geforderten Beträge liegen
häufig über den heimischen Kostenerstattungssätzen. Von der
heimischen Kasse werden aber nur die Sätze erstattet, die bei der
Behandlung im Inland fällig gewesen wären. Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Krankenkassen einen Krankentransport nach Deutschland nicht übernehmen. Beide Gesichtspunkte sprechen dafür, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. |
Geht die Reise in Staaten, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, gilt das Gesagte dementsprechend erst recht.
2. Verbraucher-Tipp:
Wer eine bis zwei Wochen im Jahr verreist, der sollte sich nicht für jede Reise neu versichern. Empfehlenswert ist es, eine Jahrespolice abzuschließen. Die kostet zwischen 15 und 25 Mark pro Person und verlängert sich automatisch, wenn sie nicht innerhalb des Versicherungsjahres gekündigt wird.
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