Die
Soforthilfeversicherung
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Die Soforthilfeversicherung bietet Leistungen an, die im übrigen auch durch die Krankenversicherung bzw. Rechtsschutzversicherungen oder Schutzbriefe abgesichert werden. Das Besondere ist, dass Sie dem Versicherten darüber hinaus schnelle und unbürokratische Hilfe am Reiseort bieten soll, so dass er gegebenenfalls schnellstmöglich die Rückreise antreten kann.
1. Welche Risiken deckt eine
Soforthilfeversicherung ab?
Folgende Risiken werden von einer Soforthilfeversicherung abgedeckt:
a) Bei Krankheit am Urlaubsort gewährt die Versicherung Vorschüsse für die Arztbehandlung und Krankenhauskosten. Allerdings müssen die erbrachten Leistungen nach der Rückreise wieder zurückgezahlt werden.
c) Wird ein Rücktransport wegen Krankheit erforderlich, übernimmt die Versicherung die Kosten.
d) Die Soforthilfeversicherung beschafft Medikamente, die am Urlaubsort nicht erhältlich sind. Allerdings müssen die anfallenden Kosten nach der Rückreise wieder erstattet werden.
e) Bei Diebstahl von Reisegepäck wird Ihnen von der Soforthilfeversicherung ein Darlehen für die Beschaffung notwendiger Gegenstände gewährt.
f) Kommt es am Urlaubsort zu Problemen mit den örtlichen Behörden, können Sie einen Vorschuss für Anwaltskosten und Strafkautionen erhalten. Auch hier sind die anfallenden Kosten nach der Rückreise zu erstatten.
g) Ist nach einem Unfall ein Such- oder Rettungseinsatz erforderlich, übernimmt die Soforthilfeversicherung die Kosten für solche Einsätze in einer Höhe von bis zu 10.000 DM. Diese Kosten müssen nicht zurückerstattet werden.
2. Wann ist es sinnvoll eine
Soforthilfeversicherung abzuschließen?
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