Was ist zu tun, wenn der Versicherungsfall eintritt?

 

Im Versicherungsfall müssen Sie unbedingt folgende Regeln beachten:

1. Zeigen Sie jeden Schadenfall unverzüglich, d.h. nicht erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub! - dem Versicherer an. Aus Beweisgründen geschieht dies am besten per Einschreiben mit Rückschein.

2. Unter Umständen müssen Sie bereits am Reiseort Ersatzansprüche gegen Dritte (z.B. Transportunternehmen, Hotel) form- und fristgerecht geltend machen und diesen den Schaden anzeigen. Denken Sie daran, dass Sie entsprechende Bescheinigungen für Ihre Versicherung benötigen.

3. Gegenüber der Versicherung treffen Sie Mitwirkungspflichten hinsichtlich der Aufklärung des Schadensfalles. Dazu gehört insbesondere die Übergabe der Belege, mit denen Sie Grund und Höhe des Schadens beweisen können (Reparaturkosten, Rechnungen von Wiederbeschaffungen oder beschädigten Gegenständen, Liste über Reisegepäck).

4. Haben Sie durch eine strafbare Handlung (z.B. Diebstahl, Raub) einen Schaden erlitten, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Auch hier benötigen Sie eine entsprechende Bescheinigung.

5. Ist Ihnen ein Gegenstand abhanden gekommen, lassen sie sich Ihre Nachforschung nach dem Gegenstand vom Fundbüro - oder falls nicht vorhanden - vom Hotel schriftlich bescheinigen.

6. Nach der Rückreise sollten Sie sich erneut mit der Versicherung in Verbindung setzen, um die Aufklärung des Falles zu beschleunigen.

Achtung Frist:
Ist die Versicherung nicht bereit einen Schaden zu ersetzen, können Sie innerhalb von 6 Monaten beim zuständigen Gericht klagen. Wird diese Frist versäumt, wird das Versicherungsunternehmen von seiner Leistung frei.

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