Welche Leistungen übernimmt die Versicherung?

 

1. Bei Verlust oder Zerstörung von Gegenständen zahlt die Reisegepäckversicherung nur für den Zeitwert der Sachen. Nicht ersetzt wird der Betrag, der für eine Neubeschaffung der Gegenstände erforderlich wäre.

2. So erfolgt die Schadensregulierung in bestimmten Einzelfällen:

a) Beim Verlust von Ausweispapieren erhalten Sie nur die amtlichen Gebühren erstattet, sonst nichts (z.B. keine Fahrtkosten zu den Ämtern).

b) Schäden an Pelzen, Schmucksachen, Edelmetallgegenständen sowie an Foto- und Filmapparaten einschließlich Zubehör werden im Versicherungsfall mit höchstens 50 % der Versicherungssumme ersetzt.

c) Schäden an Geschenken und Reiseandenken, die auf der Reise erworben wurden, werden mit höchstens 10 % der 
Versicherungssumme, höchstens jedoch 500 DM je Versicherungsfall ersetzt.

d) Bei Filmen sowie Ton- und Datenträgern wird nur der Materialwert ersetzt.

3. Wichtig: In den Versicherungsbedingungen ist die Leistungspflicht der Versicherung ausgeschlossen, wenn der Versicherte den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders groben Maße missachtet und die Maßnahmen unterlässt, die jedem einleuchten. Beispiel: Wer seine Fotoausrüstung in einer unverschlossenen Tasche am Flughafen aufgibt, handelt grob fahrlässig. 

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