Welche Risiken sind versichert?

 

1. Versicherte Risiken

Die Reisegepäckversicherung gewährt in folgenden Fällen Versicherungsschutz:

a) bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und vorsätzlicher Sachbeschädigung Dritter;

b) bei Verlust (jedoch nicht bei Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen!). Ersetzt werden im Verlustfall allerdings nur maximal 10% der Versicherungssumme bzw. nicht mehr als 500 DM je Versicherungsfall;

c) bei Unfall (z.B. Autounfall);

d) bei bestimmungswidrig einwirkendem Wasser (z.B. durch Regen- oder Schnee) sowie bei Naturgewalten (Lawinen, Steinschlag, Brand, Blitzschlag oder Explosion);

e) bei fahrlässigem Verhalten Dritter (z.B. Beschädigung Ihres Koffers);

2. Nicht versicherte Risiken

Nicht versichert ist der Reisende dagegen in folgenden Fällen:

a) bei Diebstahl und Raub von Geld;

b) bei höherer Gewalt (Bürgerkrieg, Erdbeben usw.);

c) bei Beschlagnahme von Gegenständen durch Zoll, Polizei oder ähnlichen Behörden;

d) bei Schäden durch Mangelhaftigkeit des Gepäcks;

e) beim Zelten oder Campen (dann nur bei Abschluss einer besonderen Versicherung).

Wichtig:
In den Versicherungsbedingungen ist die Leistungspflicht der Versicherung ausgeschlossen, wenn der Versicherte den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders groben Maße missachtet und dasjenige unterlässt, was jedem einleuchten muss. 
Beispiel: Wer seine Fotoausrüstung in einer unverschlossenen Tasche am Flughafen aufgibt, handelt grob fahrlässig.

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