Welche Risiken
sind versichert?
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1. Versicherte Risiken
Die Reisegepäckversicherung gewährt in folgenden Fällen Versicherungsschutz:
b) bei Verlust (jedoch nicht bei Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen!). Ersetzt werden im Verlustfall allerdings nur maximal 10% der Versicherungssumme bzw. nicht mehr als 500 DM je Versicherungsfall;
c) bei Unfall (z.B. Autounfall);
d) bei bestimmungswidrig einwirkendem Wasser (z.B. durch Regen- oder Schnee) sowie bei Naturgewalten (Lawinen, Steinschlag, Brand, Blitzschlag oder Explosion);
e) bei fahrlässigem Verhalten Dritter (z.B. Beschädigung Ihres Koffers);
2. Nicht versicherte Risiken
Nicht versichert ist der Reisende dagegen in folgenden Fällen:
a) bei Diebstahl und Raub von Geld;
c) bei Beschlagnahme von Gegenständen durch Zoll, Polizei oder ähnlichen Behörden;
d) bei Schäden durch Mangelhaftigkeit des Gepäcks;
e) beim Zelten oder Campen (dann nur bei Abschluss einer besonderen Versicherung).
Wichtig: |
In den
Versicherungsbedingungen ist die Leistungspflicht der Versicherung
ausgeschlossen, wenn der Versicherte den Schaden vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht hat. Grob fahrlässig handelt, wer die im
Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders groben Maße missachtet und
dasjenige unterlässt, was jedem einleuchten muss. Beispiel: Wer seine Fotoausrüstung in einer unverschlossenen Tasche am Flughafen aufgibt, handelt grob fahrlässig. |
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