Wessen und welche Gegenstände sind versichert?

 

1. Versicherte Personen 

Versichert ist das Reisegepäck desjenigen, der die Versicherung abschließt. Darüber hinaus ist das Gepäck solcher mitreisenden Personen, die Familienangehörige oder Hausangestellte des Versicherten sind und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben, versichert. Außerdem ist auch das Gepäck mitreisender Lebensgefährten versichert. 

Das Gepäck von Personen, die der Versicherte erst auf der Reise kennenlernt, ist dagegen nicht versichert.

2. Welche Gegenstände sind versichert?

a) Folgende Gegenstände sind als Reisegepäck versichert:

Wichtig:
Daher ist beim Tragen und Benutzen dauernder Körperkontakt zumindest jedoch Blickkontakt erforderlich! Schon kurzfristige Unterbrechungen (Weglegen der Fotokamera an einen nicht einsehbaren Ort während eines Cafebesuches) beenden den Versicherungsschutz.

Ausreichend für den Versicherungsschutz ist die Aufbewahrung im verschlossenen Hotelzimmer. Besonders wertvolle Gegenstände (Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall) müssen jedoch in einem Hotelsafe aufbewahrt werden. 

b) Die folgenden Sachen sind in der Regel nicht versichert:

Geld, Wertpapiere sowie Brillen, Kontaktlinsen und andere medizinische Hilfsmittel. Auch der Verlust von Geld, Wertpapieren, Fahrkarten, Urkunden und Dokumenten aller Art, wird von der Versicherung nicht ersetzt. 

Ebenfalls nicht versichert sind Antiquitäten sowie Kunst- und Liebhabergegenstände. Auch für verlorengegangene Kontaktlinsen und medizinische Hilfen (z.B. Prothesen, Gebisse) bekommen Sie keinen Ersatz. Ausgenommen hiervon sind Brillen.

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