Was ist zu tun, wenn der Versicherungsfall eintritt?

 

Folgende Punkte sollten Sie unbedingt beachten, um die Leistung der Versicherung herbeizuführen:

1. Den Rücktrittsgrund müssen Sie unverzüglich (also nicht erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub und per Einschreiben mit Rückschein!) dem Versicherer anzeigen.

2. Sie müssen der Versicherung alle Umstände mitteilen, die zu dem Reiserücktritt geführt haben.

3. Achten Sie darauf, dass Sie die Kosten, die durch den Rücktritt verursacht werden, möglichst gering halten. (Die Juristen nennen das Schadensminderungspflicht).

Achtung Frist:
Der Anspruch auf Leistung aus der Versicherung verjährt 6 Monate ab Eintritt des Rücktrittsgrundes. Versäumen Sie diese Frist, muss die Versicherung nicht mehr zahlen.

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