Welche Leistungen erbringt die Versicherung im Falle des Rücktritts?

 

1. Versicherungsleistungen vor Reiseantritt

In diesem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten für die Entschädigung, die der Reiseveranstalter für den Rücktritt verlangt. Da diese Kosten mit der Nähe zum Reiseantritt stark ansteigen, ist in den Versicherungsbedingungen vielfach einen Zeitraum nach Abschluss des Reisevertrages vorgesehen, bis zu dem die Versicherung abgeschlossen sein muss. Die Versicherung wird Ihnen also z.B. keine Leistungen gewähren, wenn Sie die Versicherung erst eine Woche vor der Reise abschließen.

2. Versicherungsleistungen nach Reiseantritt

In diesem Fall übernimmt das Versicherungsunternehmen die Kosten, die aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Reise entstehen (z.B. Kosten für einen vorzeitigen Rückflug). 

Wichtig:
Kosten für aufgrund vorzeitiger Abreise nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen werden dagegen nicht erstattet!

Andererseits erstattet die Versicherung zusätzlich anfallende Unterkunfts- und Verpflegungskosten, wenn Sie Ihre Reise aufgrund von Krankheit unplanmäßig verlängern müssen.

3. Selbstbehalt des Versicherten

Die Leistungen der Versicherung werden jedoch durch einen Selbstgehalt eingeschränkt:

a) Grundsätzlich muss bei Reiserücktritt jeder Versicherte 50 DM selbst bezahlen.

b) Erfolgt der Reiserücktritt wegen Erkrankung des Reisenden, müssen 20% der Reiserücktrittskosten vom Reisenden aufgebracht werden.

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