Welche Personen sind in die Reiserücktrittsversicherung einbezogen?

 

1. Bei Reiserücktritt sind alle Personen versichert, die im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Es ist möglich Versicherungsverträge für Einzelpersonen, Familien oder sogar Reisegruppen abzuschließen.

2. In den Reisebedingungen sind die Personengruppen beschrieben, wegen denen der Reisende von einer Reise zurücktreten darf, wenn einer dieser Personen unvorhergesehen etwas zustößt:

a) versicherte Personen und deren Angehörige,

b) ebenfalls versicherte Person mit denen Sie zusammen eine Reise gebucht haben und deren Angehörige (z.B. Ihr Reisebegleiter tritt von der Reise zurück, da ein Familienangehöriger von ihm verstorben ist. In diesem Fall dürfen auch Sie von der Reise zurücktreten),

c) Betreuungspersonen von nicht mitreisenden Minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen (z.B. ist ein Reiserücktritt versichert, wenn die Pflegeperson Ihres Opas wegen einer schweren Erkrankung ausfällt).

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