Unter welchen Voraussetzungen kann man von der Reise zurücktreten?

 

1. Der Reisende ist nicht verpflichtet, die Reise anzutreten. Bis zum Reisebeginn kann er jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Falle muss der Reisepreis vom Reisenden nicht entrichtet werden. Andererseits kann der Reiseveranstalter aber eine Entschädigung verlangen, die in der Regel einem Teil des Reisepreises entspricht.  

2. Wird eine Reise aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Bürgerkrieg, Naturkatastrophen oder Terroranschlägen (höhere Gewalt) unmöglich und war dies bei der Buchung noch nicht vorhersehbar, besteht für Sie wie für den Reiseveranstalter ein Rücktrittsrecht. Für diesen Fall hat das Gesetz eine Entschädigung nicht vorgesehen.

Hinweis:
Das Landgericht Frankfurt hat allerdings 1999 entschieden, dass der Reisepreis gemindert werden kann, wenn durch einen Hurrikan Hauptleistungen des Vertrages - wie die (zerstörte) Unterbringung - betroffen sind. Begründung: Die Reise habe dann - ab dem betreffenden Zeitpunkt - keinen Erholungswert mehr gehabt.

3. Auch wenn sich der Reisepreis nach Zustandekommen des Reisevertrages um mehr als 5% erhöht, sind Sie berechtigt, ohne Entschädigungsansprüche des Reiseveranstalters und bei voller Rückzahlung Ihrer bisher geleisteten Zahlungen vom Reisevertrag zurückzutreten.

4. Hat der Reisende bis zu einer von ihm gesetzten Frist unter Androhung des Reiserücktritts vom Reiseveranstalter keinen Sicherungsschein erhalten, kann er nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. Schadenersatz verlangen.

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