Rechte des
Kunden bei Erhöhung des Reisepreises
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1. Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden eine Änderung des Reisepreises (= ohne schuldhaftes Zögern) unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären. Unterlässt er dies, kann er die Preiserhöhung nicht an den Reisenden weitergeben.
2. Ist die Erhöhung des Reisepreises zulässig und erhöht sich der Preis um mehr als 5 Prozent, kann der Reisende - wenn er die Erhöhung nicht zahlen will - zwischen zwei Rechten wählen. Er kann
3. Will der Reisende eines dieser Rechte geltend machen, muss er dies unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern) nach der Erhöhungserklärung tun. Andernfalls wird die Preiserhöhung wirksam.
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