Zulässigkeit der Erhöhung des Reisepreises

 

1. Zulässige Erhöhung

Der Reiseveranstalter ist nur dann berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Reisevertrag vorgesehen ist. Außerdem kann der Reisepreis nicht beliebig, sondern nur in bestimmten Fällen erhöht werden. Das Gesetz nennt ausdrücklich die Erhöhung

Hinweis:
Die Möglichkeit zur nachträglichen Erhöhung des Reisepreises ist zumeist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Reiseveranstalter geregelt. Voraussetzung für eine Erhöhung ist allerdings, dass diese AGB wirksam vereinbart und auch von ihrem Inhalt her zulässig sind. Zur Überprüfung wird fachkundige Hilfe unabdingbar sein.

2. Unzulässige Erhöhung

Eine Preiserhöhung, die ab dem zwanzigsten Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

Eine Erhöhung des Reisepreises ist auch vor diesem Zeitpunkt unzulässig, wenn sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters zwar vorgesehen ist, die Reiseleistung aber innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden muss.

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