Reisekatalog -
Welche Formulierungen sind erlaubt?
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1. Folgende Formulierungen sind von Gerichten als unzulässig
angesehen worden, wenn sie die bezeichneten Missstände "schönen"
sollen:
Formulierungen
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Missstand |
FKK-Urlaub am Meer |
FKK auf Dachterrasse |
großzügig konzipiertes
Haus |
Haus ohne Heizungsmöglichkeiten
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Hotel für junge Leute |
Disco-Lärm |
Hotel in aufstrebender
Umgebung |
Baulärm |
Hotel in zentraler Lage |
Verkehrslärm |
Hotel mit eigenem
anschließenden Strand |
bei Straßenüberquerung |
in der Nähe des
Flughafens |
Einflugschneise |
internationales Publikum |
lebhafte Orte |
Kindergarten am Ort |
fehlende Öffnung des
Kindergartens während der gesamten Saison |
nahe der nicht sehr
befahrenen Straße |
Verkehrslärm |
neu eröffnetes Hotel |
unvollendete Gartenanlage
und Anfangsschwierigkeiten im Betriebsablauf |
Stadthotel |
Lokomotivenlärm |
verkehrsgünstige Lage |
Verkehrslärm rund um die
Uhr |
2. Folgende Umschreibungen für Missstände
sind dagegen zulässig:
Formulierungen
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Missstand |
beheizbarer Swimmingpool |
garantiert nicht für
Heizung |
Hotel für Unternehmungslustige
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ständiges Lärmen und Grölen
|
Meerseite |
fehlenden Meerblick |
naturbelassener Strand |
ungepflegter Strand |
sauber und zweckmäßig |
wenig Komfort |
Strand |
Sand- oder Kiesstrand |
temperierter Pool |
Temperatur wird der Außentemperatur angepasst |
Tipp: Wenn Sie nicht sicher sind, was die Beschreibung nun genau bedeuten soll, dann fragen Sie im Reisebüro nach und lassen sich das gewünschte Merkmal nach Möglichkeit bei der Buchung zusichern.
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