Reiseprospekt -
Auf was müssen Sie achten?
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Soweit im Reisekatalogen Angaben gemacht werden, müssen sie deutlich lesbar, richtig, klar und vollständig sein. Die Informationen müssen zudem dort abgedruckt sein, wo der Reisende sie erwartet.
Der Katalog muss Angaben über folgende Punkte enthalten: Reisepreis, Höhe einer zu leistenden Anzahlung, Fälligkeit des restlichen Reisepreises. Je nach dem, ob sie für die Reise von Bedeutung sind, kommen noch weitere Angaben hinzu, wie z.B.
Angaben im Reisekatalog über die Verhältnisse
am Urlaubsort und landestypische Besonderheiten sind nicht vorgeschrieben. Sich
über die entsprechenden Eigenheiten zu informieren, obliegt dem Reisenden.
Allerdings
geben die Reiseveranstalter oftmals
allgemeine Hinweise innerhalb des Katalogs, die auf Einschränkungen oder Missstände hinweisen.
Achtung: |
Soweit im Reisekatalog bereits auf Mängel hingewiesen wird, bestehen insoweit keine Rechte des Reisenden mehr. |
Wichtig ist es auch, sich mit den allgemeinen Reisebedingungen zu beschäftigen. Hier finden sich Regelungen über den Reiserücktritt, Rücktrittskosten, Pflichten des Reisekunden sowie Haftung und Ausschlussfristen vor der Buchung der Reise.
Wichtig: |
Die im Reisekatalog enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. |
Aber: |
Beruhen "Reisemängel" auf einem nicht ausreichenden Studium des Kataloges, kann sich der Reisende nicht beschweren. |
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