Was ist bei der Beratung im Reisebüro zu beachten?

 

Äußern Sie klar und eindeutig, welche Erwartungen Sie an die Reise haben und lassen Sie sich das für Sie besonders Wichtige schriftlich zusichern. Allein die mündliche Angabe der Reisewünsche reicht also nicht aus. Kommt im es nachhinein zum Streit, muss nämlich der Reisende beweisen, dass er falsch oder nicht vollständig beraten wurde.

Beispiele: 

Wenn die Buchung einer Reise nur unter bestimmten Voraussetzungen zustande kommen soll (Bsp.: Es soll ein bestimmter Mietwagen am Urlaubsort oder eine bestimmte Fluggesellschaft sein), dann muss dies zwischen Ihnen und dem Reisebüro ausdrücklich und nachweisbar vereinbart werden.

Beispiel:
Wurde vom Reiseveranstalter zugesichert, dass der Transport mit einer deutschen Fluggesellschaft erfolgt und hält er diese Zusicherung nicht ein, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

Für die Vermittlung des günstigsten Reiseangebots haftet das Reisebüro nur, wenn Ihnen dies ausdrücklich und nachweisbar im Beratungsgespräch zugesichert wurde.

nach obenVorhergehende SeiteReiserecht Startseite


© alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de

Weitere Infos: Arbeitsrecht Erbrecht Mietrecht Kaufrecht Nebenkosten Familienrecht Verkehrsrecht