Bis wann muss
der Anspruch geltend gemacht werden?
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1. Ansprüche wegen Reisemängeln müssen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach der vertraglich vereinbarten Reisebeendigung beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
Hinweis: |
Wir haben für Sie unter der Rubrik 'Schriftsatzmuster' ein entsprechendes Muster abgelegt. Schauen Sie sich dazu auch die Checkliste "Nach der Reise" an. |
Selbstverständlich können Sie sich auch der Hilfe eines Anwalts bedienen. Wenn Sie die Mängel erst nach dieser Frist reklamieren, können sie nicht mehr geltend gemacht werden.
2. Ansprüche wegen eines Mangels unterliegen
zudem grundsätzlich einer sechsmonatigen Verjährungsfrist (ab 01. Januar
2002 verlängert sich diese Frist auf zwei Jahre), die
ebenfalls mit der vertraglich vereinbarten Reisebeendigung beginnt. Ist diese
Frist verstrichen und beruft sich der Reiseveranstalter auf die Verjährung, können
Sie Ihre Ansprüche vor Gericht nicht mehr durchsetzen.
Etwas andere gilt nur dann, wenn der Reiseveranstalter den Mangel arglistig
verschwiegen hat (z.B. bei erheblichen Gesundheitsgefahren).
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