Kündigung des Reisevertrages

 

Tritt während der Reise ein Mangel auf, ist der (Pauschal-) Reisende nicht darauf beschränkt Abhilfe zu verlangen und später eine Minderung des Reisepreises und Schadensersatz geltend zu machen. Vielmehr ist er bei schwerwiegenden Mängeln auch berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen.

Folgende Fälle sind zu unterscheiden:

1. Kündigung bei "erheblicher Beeinträchtigung" der Reiseleistung [mehr dazu]
2. Kündigung bei "Unzumutbarkeit" der Fortsetzung der Reise [mehr dazu]
3. Kündigung wegen "höherer Gewalt" [mehr dazu]

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