Erkrankte
Arbeitnehmer
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Zwar gehört das Thema "Im Urlaub erkrankter Arbeitnehmer" an sich zu dem Rechtsgebiet "Arbeitsrecht". Mit Blick auf die richtige Verhaltensweise im Urlaub, soll diese Problematik dennoch an dieser Stelle erläutert werden.
Arbeitnehmer, die während Ihres Urlaubs erkranken, können sich nicht erholen. Die Krankheitstage werden daher nicht auf den Urlaub angerechnet. Voraussetzung ist allerdings, dass die Erkrankung dem Arbeitgeber schnellstmöglich angezeigt und diesem eine ärztliche Bescheinigung zugesendet wird. Hierzu gehört auch die Mitteilung der Adresse des Aufenthaltsortes. Unter schnellstmöglich werden Eilbriefe, Telegramme oder Telefonate verstanden. Die Verwendung eines Einschreibebriefes ist in solchen Situationen nicht geeignet, da solche Briefe meist eine längere Laufzeit haben. Verletzt der Arbeitnehmer diese Pflichten, geht dies zu seinen Lasten. (LAG Köln, 4 Sa 310/00)
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