Heizkosten: Fehlerquellen bei unerklärlich hohem Verbrauch

 

1. Überdimensionierte Heizungsanlage

Die Rechtsprechung (OLG Düsseldorf WuM 84, 54; AG Friedberg WuM 85, 259) hat entschieden, dass der Vermieter verpflichtet ist, eine wirtschaftlich arbeitende Heizungsanlage zu betreiben. Tut er das nicht, ist die Heizungsabrechnung zwar nicht falsch (LG Hamburg WuM 90, 561; LG Köln WuM 89, 310).

Aber :
Der Mieter hat das Recht, die Miete entsprechend zu kürzen.

Andererseits hat der Mieter keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Heizungsanlage auf den neuesten Stand der Technik bringt (LG Hannover WuM 91, 540).

2. Mangelnde Isolierung und Wärmedämmung

Allein aus dem Umstand, dass die Wohnung eine Außenwohnung ist, ergibt sich noch kein Mangel der Wohnung. Liegt die Ursache für einen erhöhten Wärmeverbrauch allerdings in einer mangelhaften Dämmung oder auf schadhaften bzw. nicht isolierten Heizungsrohren, kann der Mieter um die entsprechenden Beträge kürzen (LG Frankfurt WuM 87, 119; a.A.: Wohnung ist mangelhaft, so dass Mieter zur Mietminderung berechtigt ist, LG Waldshut-Tiengen WuM 91, 479). Das LG Essen (WuM 89, 262) meint, dass eine Abrechnung fehlerhaft ist, wenn Energieverluste wegen nicht isolierter Steigleitungen unberücksichtigt bleiben.

3. Leerstehender Wohnraum

Da die Grundkosten auf alle Wohnungen im Haus anteilig (nach Wohnfläche) verteilt werden, muss der Vermieter die diesbezüglichen Kosten der leerstehenden Wohnung selbst tragen. Dasselbe gilt für den entsprechenden Verbrauchsanteil, soweit in der Wohnung geheizt wurde.

4. Skalierungsfehler bei Erfassungsgeräten

Probleme treten hier insbesondere mit den "Verdunstern" auf, da die Skalierung genau auf die verwendeten Heizkörper abgestimmt werden muss. Kommt es zu Skalierungsfehlern, müssen die darauf beruhenden Abrechnungen nicht akzeptiert werden (LG Hamburg WuM 88, 64)

Wichtig:
Das LG Saarbrücken (WuM 89, 311) hat entschieden, dass davon ausgegangen werden kann, dass die vorangegangenen Abrechnungen wegen Fehlskalierungen falsch war, wenn der Wärmemessdienst die Skalen der Heizkostenverteiler ohne nachvollziehbaren Grund wechselt. Hier ist also die Aufmerksamkeit der Mieter gefragt.

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