Heizung: Thermostatventile und Steuerungsanlagen

 

Der Einbau dieser Technik ermöglicht eine bessere Steuerung der benötigten Energie. Der Gesetzgeber schreibt seit dem 1.10.1987 insoweit vor, dass auch Heizungs- und Warmwasseranlagen, die vor dem Oktober 1978 eingebaut wurden, bessere Möglichkeiten zur Energieeinsparung bieten müssen.

Notwendig sind deshalb:

- der Einbau einer Steuerungsanlage, die den Betrieb je nach Außentemperatur und Zeit regelt,

- der Einbau von Thermostatventilen zur Steuerung der Raumtemperatur,  

- der Einbau einer Nachtabschaltung für Warmwasserpumpen.

Ausnahmen:
Der Vermieter ist zur nachträglichen Installation nicht verpflichtet:
1. wenn nur zwei Wohnungen mit der Heizungsanlage versorgt werden,
2. bei Niedertemperaturheizungen,
3. wenn die Energieverluste durch andere Maßnahmen begrenzt werden oder eine unbillige Härte für den Vermieter bestünde (Befreiung auf Antrag).
4.In Einzelräumen mit einer Grundfläche von weniger als 8 qm sowie bei Einzelheizgeräten für feste oder flüssige Brennstoffe besteht keine Pflicht zur Anbringung von Thermostatventilen.

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