Heizung: Thermostatventile
und Steuerungsanlagen
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Der Einbau dieser Technik ermöglicht eine bessere Steuerung der benötigten Energie. Der Gesetzgeber schreibt seit dem 1.10.1987 insoweit vor, dass auch Heizungs- und Warmwasseranlagen, die vor dem Oktober 1978 eingebaut wurden, bessere Möglichkeiten zur Energieeinsparung bieten müssen.
Notwendig sind deshalb:
- der Einbau einer Steuerungsanlage, die den Betrieb je nach Außentemperatur und Zeit regelt,
- der Einbau von Thermostatventilen zur Steuerung der Raumtemperatur,
- der Einbau einer Nachtabschaltung für Warmwasserpumpen.
Ausnahmen: |
Der Vermieter ist zur nachträglichen Installation nicht verpflichtet: |
1. wenn nur zwei Wohnungen mit der Heizungsanlage versorgt werden, |
2. bei Niedertemperaturheizungen, |
3. wenn die Energieverluste durch andere Maßnahmen begrenzt werden oder eine unbillige Härte für den Vermieter bestünde (Befreiung auf Antrag). |
4.In Einzelräumen mit einer Grundfläche von weniger als 8 qm sowie bei Einzelheizgeräten für feste oder flüssige Brennstoffe besteht keine Pflicht zur Anbringung von Thermostatventilen. |
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