Mieterwechsel: Zwischenablesung zur Erfassung des verbrauchsabhängigen Kostenanteils

Findet ein Mieterwechsel während der Abrechnungsmethode statt, ist der verbrauchsabhängige Kostenanteil der Heizungskosten durch eine Zwischenablesung zu ermitteln, in dem die Erfassungssysteme bei Auszug des Mieters abgelesen werden. Die eigentliche Berechnung erfolgt anhand der abgelesenen Einheiten.

Problem:
Wird der Verbrauch mit "Verdunstern" erfasst, so muss berücksichtigt werden, dass die Flüssigkeitsröhrchen über die Nullmarkierung hinaus überfüllt werden (sog. Kaltverdunstungsvorgabe), da diese auch auf die Umgebung reagieren. Zieht dann ein Mieter aus, so profitiert nur er von dieser Eigenart, d.h. die Überfüllung wirkt zu seinen Gunsten. In der Rechtsprechung wurde deshalb entschieden, dass die Kaltverdunstungsvorgabe auf Vor- und Nachmieter aufzuteilen ist (LG Bonn WuM 88, 172; AG Rheine WuM 96, 715). Dabei ist jeder Rechenschritt nachvollziehbar darzulegen (AG Flensburg WuM 91, 702).

Ist eine Zwischenablesung nicht möglich (etwa, weil noch nicht einmal die Kaltverdunstungszugabe des Heizkostenverteilers verbraucht ist), ist auch der verbrauchsabhängige Kostenanteil nach Gradtagszahlen oder zeitanteilig auf den Mieter umzulegen.

Es darf jedoch dann nicht mehr nach Gradtagszahlen abgerechnet werden, wenn eine verwertbare Zwischenablesung durchgeführt wurde (AG Schöneberg GE 89, 949).

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