Kosten der Messung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz

 

Der Vermieter ist verpflichtet, die Anlage regelmäßig dahingehend überprüfen zu lassen, ob die geltenden Abgasbestimmungen eingehalten werden. Die Kosten dafür betragen etwa 60 - 70 DM.

Diese Kosten (= Schornsteinfegerkosten) dürfen auch nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.

Achtung:
Prüfen sie, ob diese Kosten nicht bereits bei den kalten Betriebskosten abgerechnet werden.

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