Wartungskosten

 

Tipp: Vermieterseitig empfiehlt es sich die Heizanlage regelmäßig überprüfen zu lassen, um so eine sparsame Arbeitsweise zu gewährleisten.

Die Kosten für diese Überprüfung können auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie durch einen Fachmann durchgeführt wird. Zu den Wartungsarbeiten zählen auch der Austausch eines Filtereinsatzes und einer Düse (LG Hamburg WuM 78, 242).

Mit der Überprüfung werden oft auch Reparaturarbeiten verbunden, die jedoch nicht auf die Mieter umlegbar sind.

Fallen Wartung und Reparatur (Instandsetzung) zusammen und kann nicht ermittelt werden, wie hoch die jeweiligen Kostenanteile sind, muss geschätzt werden. Fehlt eine vernünftige Schätzgrundlage, muss der Mieter überhaupt nicht zahlen (LG Hamburg WuM 89, 640).

Wichtig:
Wenn die Wartungskosten mehr als 5 % der Brennstoffkosten betragen, sollte der Mieter Einsicht in die Rechnungsgrundlagen nehmen, denn es könnten Reparaturkosten darin versteckt sein.

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