Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage

 

Bei vollautomatisch arbeitenden Anlagen (z.B. Ölheizung) werden Bedienungskosten nicht als umlagefähige Position angesehen (LG Aachen WuM 76, 180).

Erfolgt - bei Kohle- und Koksheizungen - die Bedienung durch einen Heizer, können neben dem Grundlohn auch die Sozialbeiträge umgelegt werden (LG Berlin 61 S 201/62).

Wichtig:
Erfolgt die Bedienung durch den Hausmeister, so kann der Vermieter nicht zusätzlich zu den Hausmeisterkosten die Kosten der Bedienung abrechnen. Eine Aufteilung der Hausmeisterkosten auf die verschiedenen Betriebskostenarten ist auch unzulässig (LG Hamburg WuM 90, 561).

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