Checkliste "Betriebskosten allgemein"

 

Folgende Punkte sind hinsichtlich der Abrechnung der Betriebskosten im Allgemeinen zu beachten:.

1. Zunächst sollte überprüft werden, ob im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter Betriebskosten zahlen muss. Betriebs- und Heizkosten müssen nur gezahlt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

2. Die Betriebskostenabrechnung sollte mindestens folgende Angaben enthalten: eine Zusammenstellung der einzelnen Betriebskosten, den Verteilerschlüssel, die Berechnung des auf die Wohnung entfallenden Kostenanteils, den Abzug der geleisteten Vorauszahlung mit dem ermittelten Kostenanteil.

3. Der Mieter hat ein Einsichtsrecht in alle der Abrechnung zugrundeliegenden Belege und Verträge. Die Unterlagen müssen, wenn der Mieter dies verlangt, am Ort der Wohnung ausgelegt werden. Der Mieter kann auch die Anfertigung von Kopien verlangen, muss dann aber die Kosten dafür übernehmen.

4. Überprüfen Sie den Abrechnungszeitraum.

5. Überprüfen sie, ob die einzelnen Kostenpositionen aufgeschlüsselt wurden und ob der vereinbarte Aufteilungsmaßstab angewendet wurde.

6. Überprüfen Sie, ob Reparaturkosten in den Wartungskosten enthalten sind. Dies ist unzulässig.

7. Überprüfen Sie zum Schluss, ob Ihre Vorauszahlungen richtig abgezogen wurden.

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