Zeitmietvertrag - Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Befristung

 

1. Voraussetzung für die zulässige Befristung eines Mietvertrages ist:

a) Der Vermieter muss nach Ablauf der Mietzeit

und

b) der Vermieter muss dem Mieter den zutreffenden Grund bei Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt haben; die Verwendungsabsicht muss konkret (d.h. der konkrete Sachverhalt!) und nicht nur schlagwortartig benannt werden.

2. Eine gesetzlich festgelegte Höchstdauer für den Zeitmietvertrag gibt es seit dem 01.09.2001 nicht mehr.

3. Die oben genannten Einschränkungen gelten nicht bei Mietverhältnissen über

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