Nutzung der Mietwohnung: Wäschetrocknen auf dem Balkon

Für das Wäschetrocknen auf dem Balkon gilt folgendes: Das Trocknen kleiner Wäschestücke auf einem Wäschetrockner darf den Mietern auf ihrem Balkon nicht untersagt werden. Nicht zulässig ist es dagegen, die Wäsche oberhalb der Brüstung bzw. des Geländers aufzuhängen, so dass sich die Nachbarn durch den Anblick gestört fühlen (können). Maßgebend für die Zulässigkeit ist also, inwieweit die anderen Mieter durch den optischen Eindruck beeinträchtigt werden könnten.

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