Nutzung der Wohnung: Schrank im Treppenhaus aufstellen

Ausnahmsweise dürfen Mieter im Treppenhaus einen Schrank aufstellen und nutzen. So hat das AG Köln (Az. 222 C 426/00) entschieden. In dem Fall wohnte die Mieterin mehr als 30 Jahre im obersten Geschoss eines Mietshauses und hatte von Anfang an einen Schrank in einer Nische vor ihrer Wohnung aufgestellt. Nach einem Eigentümerwechsel forderte der neue Vermieter die Entfernung des Schrankes - ohne Erfolg. Die Duldung seit mehr als 30 Jahren führe zu einer so genannten schlüssigen Genehmigung, so das Gericht.

Eine schlüssige Genehmigung könne nur widerrufen werden, wenn es dafür sachliche Gründe gebe. Im entschiedenen Fall waren solche Gründe nicht vorhanden: Weder Bauordnungsbestimmungen noch Brandschutzbestimmungen waren verletzt. Der Schrank störte oder behinderte auch den Hausfrieden nicht und füge sich sogar optisch gut in das Treppenhaus ein.

Wie gesagt: Nur ausnahmsweise darf der Mieter im Treppenhaus einen Schrank aufstellen!

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