Arten der Mietkaution

Unabhängig davon, ob ein Mietvertrag über Wohn- oder Gewerberaum abgeschlossen wird, kann die Art der Sicherheitsleistung (Mietkaution) frei vereinbart werden.

Die gängigsten Arten der Mietkaution sind 

a) die Barkaution (bei der der Vermieter den Geldbetrag überwiesen oder bar ausgezahlt bekommt) oder 

b) die Stellung eines Bürgen (d.h., ein Dritter - z.B. eine Bank - bürgt für den Mieter in Höhe der zu leistenden Mietsicherheit). 

Möglich ist aber auch die vereinbarte Mietkaution in Form eines Sparbuches beizubringen. Die Mieter haben zudem die Möglichkeit, mündelsichere Wertpapiere als Kaution zu geben. Unter mündelsicheren Wertpapieren versteht der Gesetzgeber Bundesschatzbriefe, Anleihen und Obligationen des Bundes, der Länder sowie der Städte und Gemeinden, aber auch Pfandbriefe.

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