Volksfeste

 

Auch in Bezug auf Volksfeste gelten die allgemeinen Ruhezeiten, so dass sie grundsätzlich 22 Uhr zu Ende sein müssen. 

In Berlin gelten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz iVm der Lärmverordnung folgende Werte: Tagsüber sind 70 Dezibel, in den frühen Abendstunden bis zu 60 Dezibel, nach 22 Uhr maximal 40 Dezibel erlaubt. 

Hiervon werden allerdings oft Ausnahmen gemacht. Dies setzt jedoch seinerseits voraus, dass ein öffentliches Bedürfnis besteht und die Nachbarn nicht unzumutbar belästigt werden. Hält sich die Veranstaltung an diese Voraussetzung, so hat der Mieter kein Minderungsrecht.

Überschreitet die Veranstaltung das zulässige Maß und verstößt deshalb gegen das Rücksichtnahmegebot, kann der Mieter den Veranstalter auf Unterlassung verklagen bzw. bei Eilbedürftigkeit eine Eilverfügung beantragen, in der gegen den Veranstalter auch ein Ordnungsgeld angedroht werden kann.

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