Aufzugsanlage
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Insbesondere beim Anfahren und Anhalten, aber auch beim Türenöffnen und -schließen verursachen Aufzüge Geräusche, die insbesondere nachts störend wirken können.
Deshalb müssen sie so schallisoliert sein, dass sie in den am nächsten gelegenen Wohnräumen keine höheren Schallwerte als 30 dB(A) verursachen.
Wird dieser Wert überschritten, so liegt ein Mangel vor, der zur Mietminderung berechtigt.
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