Fernsehen,
Radio etc.
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Insoweit ist Zimmerlautstärke einzuhalten. Eigentlich bedeutet dies, dass die Musik nur in dem Zimmer zu hören sein soll, in dem sie abgespielt wird. Es gibt allerdings eine Entscheidung des LG Berlin, in der entschieden wurde, dass der Zimmerlautstärke dann Genüge getan wird, wenn die Geräusche außerhalb einer abgeschlossenen Wohnung nicht mehr oder zumindest kaum noch wahrnehmbar sind.
Die Einhaltung der Zimmerlautstärke soll für das Fernsehen etc. auch außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten gelten, da dies durch Betätigen des Lautstärkereglers leicht umgesetzt werden kann.
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