Musizieren

 

1. Allgemein 

Der BGH (WuM 1998, 738) hat entschieden, dass für das häusliche Musizieren die gleichen Grundsätze gelten, wie für andere Geräuschquellen im Haus. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um klassische oder andere Musik handelt.

Während der allgemeinen Ruhezeiten muss deshalb auf jeden Fall Zimmerlautstärke eingehalten werden. 

Im übrigen richtet sich die Zulässigkeit des Musizierens nach der Hausordnung. Ist das Musizieren dort völlig ausgeschlossen, so ist eine solche Klausel nach überwiegender Meinung unzulässig. Ist der Ausschluss allerdings durch Individualabrede (= nicht im Vertrag vorformuliert)  getroffenen worden, soll dies wirksam sein. Auch eine Klausel, die das Musizieren für höchstens vier Stunden genehmigt oder bestimmte Zeiten festlegt, in denen nicht musiziert werden darf, ist wirksam.

Eine im Mietvertrag getroffene Reglung muss das Recht zum Musizieren auf der einen und das Ruhebedürfnis auf der anderen Seite berücksichtigen, wobei es auf die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort ankommt (Alter der Mieter, Schallschutz des Gebäudes, andere Umgebungsgeräusche, Art des Musizierens).

2. Einzelfälle

a) Die meisten Gerichte halten eine Spielzeit von 3 oder mindestens 2 Stunden am Tag für sachgerecht; für das Musizieren mehrerer sollen 1 bis 1 1/2 Stunden ausreichend sein. 

b) Auch auf das Instrument soll es ankommen: 

- So sei tägliches Klavierspielen mit Gesang von mehr als 2 Stunden am Tag rücksichtslos;

- Auch mehr als 2 Stunden Klavierspiel mit 30 Minuten monotoner Fingerübungen, seien den Nachbarn nicht zumutbar;

- Eine Spielzeit von 2 Stunden wird auch für Klarinette und Saxophon als Obergrenze angesehen.

c) Andererseits gibt es Entscheidungen, in denen auch weitergehende Spielzeiten - insbesondere für Berufsmusiker - zuerkannt wurden.

nach oben | Vorhergehende Seite | Lärmstörungen - ÜberblickMietrecht Startseite


© alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de

Weitere Infos: Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Kaufrecht Nebenkosten Reiserecht Verkehrsrecht