Feiern,
Partys etc.
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Viele Mieter sind der Ansicht, sie dürften regelmäßig - einmal im Monat - eine richtige Party veranstalten, hinsichtlich der die normalen Umgangsregeln mit den Nachbarn nicht gelten. Dies ist ein Irrtum!
Zwar darf der Mieter die Wohnung auch für Feiern nutzen. Jedoch hat er diese so zu veranstalten, dass die nötige Rücksicht auf die Mitbewohner gewährleistet ist.
Die Nachbarn können allerdings nicht erwarten, dass bei Feiern aus besonderem Anlass überhaupt keine Beeinträchtigungen stattfinden; dies gilt auch nach 22.00 Uhr. Allerdings haben übermäßige Störungen auch bei diesen Anlässen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr zu unterbleiben.
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