Ordnungsgemäßes Lüften

 

Der Mieter ist verpflichtet, für einen ausreichenden Luftaustausch in der Wohnung zu sorgen. Hierfür ist es erforderlich, die Fenster für ein paar Minuten ganz zu öffnen. Die Fenster nur zu kippen reicht nicht, da dadurch keine ausreichende Luftzirkulation erreicht wird. Allerdings muss der Mieter nicht mehr lüften, als ihm zumutbar ist. Die Gerichte gehen davon aus, dass ein 3 bis 4maliges Stoßlüften am Tag für 10 Minuten ausreichend ist. Teilweise wird hier bereits davon ausgegangen, dass dies für den Mieter unzumutbar ist. 

Der Mieter muss jedenfalls durch übermäßiges Lüften keine Baumängel ausgleichen. 

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