Ordnungsgemäßes
Heizen
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Grundsätzlich kann der Mieter so heizen, wie es für ihn angenehm ist. Nach "unten" kann es aber Grenzen geben.
Der Mieter muss die Wohnräume nur im Rahmen des allgemein Üblichen (ca. 18 - 20°C) heizen. Zu mehr ist er nicht verpflichtet. Insbesondere ist der Mieter - soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist - nicht verpflichtet, Baumängel durch übermäßiges Heizen auszugleichen.
Der Mieter ist nicht verpflichtet, das Schlafzimmer nachts zu heizen. Nach dem Einbau neuer Fenster muss aber uU mehr als bisher geheizt werden, wobei der Vermieter nur verlangen kann, dass 15°C nicht unterschritten werden. Je nach Erfordernis muss aber mehr gelüftet werden.
Ist der Mieter abwesend (z.B. Urlaub), ist er berechtigt, die Heizung herunterzuregeln.
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