Verantwortlichkeit für Feuchtigkeitsschäden

 

Die Verantwortlichkeit für Feuchtigkeitsschäden richtet sich danach, wer den Schaden verursacht hat.

1. Liegt die Ursache in der mangelhaften Bausubstanz oder in einer defekten Installation im Haus, so ist der Vermieter für den Schaden verantwortlich.

2. Schwieriger liegt der Fall bei der Verursachung von Feuchtigkeitsschäden durch Kondenswasser.

a) Verursachung durch Mieter

Ursache für Feuchtigkeitsschäden durch Kondenswasser kann zum einen das falsche Heizen und Lüften sein. Der Grund kann aber auch im Anbringen der falschen Tapete liegen (Rauhfasertapete im Bad, Thermotapete in der gesamten Wohnung).

b) Verursachung durch Vermieter

Liegt der Grund für das Auftreten von Schäden durch Kondenswasser in der mangelhaften Isolierung des Gebäudes, so ist der Vermieter verantwortlich.

Hier ist insbesondere an das Problem von sogenannten "Wärmebrücken" zu denken, die dort entstehen, wo Wärme schneller als an der übrigen Wand nach außen gelangt. Dies kann entweder nur am Übergang vom Fensterrahmen zur Wand, oder auch an größeren Flächen an der Außenwand der Fall sein. An der entsprechenden Stelle kondensiert die in der Raumluft enthaltene Luftfeuchtigkeit in besonders starken Maße, so dass es zu einer verstärkten Ansammlung von Kondenswasser kommt.

Dieses Problem tritt sehr häufig nach dem Einbau von Energiesparfenstern auf, wenn die alten Bauteile mit der geringeren Wärmedämmung (= Wände) mit den neuen Bauteilen (= Fenster) nicht mehr zusammenpassen. Hier ist der Vermieter verpflichtet, Abhilfe zu schaffen, sei es durch eine stärkere Isolierung der Wände oder durch eine Zwangsbelüftung (= Lüftungsschlitze an den Fenstern). Insoweit kann sich der Vermieter auch nicht darauf berufen, dass das Gebäude den gängigen DIN-Normen entspricht.

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